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   BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59   

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BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59 (https://dejure.org/1961,991)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1961 - II C 188.59 (https://dejure.org/1961,991)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1961 - II C 188.59 (https://dejure.org/1961,991)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59
    Denn diese politische Treuepflicht ist eine mit dem Wesen des öffentlichen Dienstes hergebrachtermaßen und notwendigerweise verbundene Pflicht, die in der öffentlichen Sonderstellung des Berufssoldaten ihre sachliche Rechtfertigung findet und schon aus diesem Grunde keine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG enthält; was insoweit für die Beamten gilt (vgl. BVerwGE 10, 213 ff.) muß - angesichts des Aufgabenbereichs der Wehrmacht - erst recht für die Berufssoldaten gelten.

    In dieser Sicht besteht für den Beklagten vor der Berufung eines Bewerbers in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht zur Prüfung, ob der Bewerber Gewähr dafür bietet, daß er die politische Treuepflicht erfüllen wird, und zwar nicht nur durch ein bloß gesinnungsmäßiges Bekenntnis zur demokratischen Staatsauffassung bei politisch neutraler Verhaltensweise, sondern erforderlichenfalls durch den - aktiven - Einsatz seiner ganzen Person (vgl. auch hierzu BVerwGE 10, 213 ff.).

    Daß solche Zweifel aus Beziehungen zur KPD schon zu einer Zeit hergeleitet werden konnten, als diese Partei noch nicht von dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekennzeichnet war, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 1960 (BVerwGE 10, 213 ff.) anerkannt, und zwar auf Grund der Erwägung, daß diese Partei sich damals jedenfalls nicht aktiv für die demokratische Staatsauffassung eingesetzt hat und daß schon deswegen damals nicht die Besorgnis auszuschließen war, daß Personen, die zu ihr Beziehungen unterhielten, ebenfalls nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie sich künftig zu der bestehenden demokratischen Staatsauffassung in der oben umschriebenen Weise - also aktiv - bekennen werden.

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59
    Die von dem Gesetzgeber erstrebte Entlastung kann aber durch die unbestimmten Angaben, auf die sich hier die Revision beschränkt hat, nicht erreicht werden (vgl. hierzu BVerwGE 5, 12 ff.).
  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59
    Unter diesen Voraussetzungen enthält die Ablehnung einer Bewerbung und Übernahme in das Berufssoldatenverhältnis - auf welche grundsätzlich niemand einen Anspruch hat (BVerwGE 12, 20, [126]) - keine Verletzung des Art. 3 GG.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 -, vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - und vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen (zu diesem Erfordernis insbesondere Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 150.62 -), sie hätte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und vor allem angeben müssen, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht.
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen; sie hätte also z.B. die Zeugen, die nach ihrer Meinung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen müssen.

    Daß Beweisanträge in dieser Richtung in den Vorinstanzen gestellt worden seien, wird von der Revision nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Aufklärungsrüge Urteile vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).

  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 135.63

    Rechtsmittel

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Streitsache, die das vom Berufungsgericht ausdrücklich in Bezug genommene Urteil des II. Senats vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, Buchholz BVerwG 238.4, § 46 Nr. 1, abgeschlossen hat; dort waren die entscheidenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts wegen Fehlens entsprechender Rügen für das Bundesverwaltungsgericht verbindlich.
  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 39.67

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12/13], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 - undvom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - ständige Rechtsprechung) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hätte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht oder doch beruhen kann.
  • BVerwG, 26.11.1965 - VI C 184.62

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Armenrechts - Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hatte aufdrängen müssen; sie hätte also die Zeugen, die nach ihrer Meinung hatten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen müssen.
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